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Immobilie geerbt – was sind die nächsten Schritte?

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Wer das Erbe einer Immobilie antritt, wird oft ganz unvermittelt durch den Tod eines Angehörigen in diese Situation gebracht. In dieser emotional herausfordernden Situation sollten die folgenden organisatorischen Schritte eigentlich keine Rolle spielen müssen – doch sind sie nötig, um dem Erbe gerecht zu werden.

Wir geben einen kurzen Überblick darüber, welche die nächsten Schritte sind, wenn Sie eine Immobilie geerbt haben – und hoffen damit, Sie auf diesen Moment vorbereiten zu können.

Schritt 1: Die Entscheidung für oder gegen das Erbe

Um zu einer soliden Entscheidung zu gelangen, ob Sie Ihr Erbe annehmen oder ausschlagen möchten, gilt es zunächst zu überprüfen, ob das Haus mit einer Grundschuld belastet ist oder es in einem stark renovierungs- bzw. sanierungsbedürftigen Zustand ist. Natürlich müssen das keine Hindernisse sein, sofern Sie emotional mit der Immobilie verbunden sind. Der Paragraf 1944 im Bundesgesetzbuch (BGB) räumt Ihnen allerdings nur sechs Wochen ein, um zu einer Entscheidung zu gelangen. Leben Sie im Ausland, gilt für Sie eine verlängerte Frist. Die Frist selbst beginnt, sobald Sie nachweislich vom Erbe Kenntnis genommen haben.

Schritt 2: Bei Entscheidung für das Erbe wartet Bürokratie

Wenn Sie sich für die Annahme des Erbes entscheiden, müssen Sie sich gemäß Paragraf 82 GBO zunächst um eine Änderung des Grundbucheintrages kümmern. Dies ist nur mit einem Erbvertrag oder notariell bestätigtem Testament möglich. So weisen Sie nach Paragraf 35 der Grundbuchordnung (GBO) Ihren Platz in der rechtmäßigen Erbfolge nach.

Können Sie auf keines der beiden Dokumente zugreifen, kann alternativ auch ein Erbschein beim zugehörigen Amtsgericht beantragt werden. Dieser Vorgang ist kostenpflichtig. Besteht eine Erbengemeinschaft, kann ein sogenannter Teilerbschein für alle Erben oder ein einziges Dokument für die gesamte Erbengemeinschaft ausgestellt werden.

Das Umschreiben des Grundstücks auf neue EigentümerInnen ist bis zu zwei Jahre nach Eintreten des Erbfalles ohne Kosten möglich. Nach Ablauf dieser Frist werden Kosten fällig, die sich nach einer speziellen Kostenordnung am Grundstückswert orientieren.

Schritt 3: Die Überlegung, wie es mit der Immobilie weitergehen soll

Sind Sie rechtmäßige Eigentümerin oder Eigentümer des geerbten Grundstücks geworden, müssen Sie entscheiden, wie Sie mit der Immobilie weiter umgehen möchten. Grundsätzlich gibt es nun drei Wege: Sie verkaufen das Objekt, Sie vermieten es oder Sie nutzen es selbst. Im Falle einer Erbengemeinschaft liegen diese Dinge etwas komplizierter: Hier muss über das weitere Vorgehen ein Konsens unter allen Beteiligten erreicht werden. Gelangen die Mitglieder der Erbengemeinschaft zu keinem gemeinsamen Ergebnis, kann Zwangsverkauf der Immobilie folgen. Das gilt es möglichst zu vermeiden – denn dadurch verlieren Sie nicht nur Nerven, sondern auch Geld. Zwangsverkäufe sind unter dem Strich deutlich weniger lukrativ als ein geordneter und gewollter Verkauf.

Wir können Ihnen die Entscheidung um das Erbe nicht abnehmen. Aber unsere Expertinnen und Experten für Immobilien und Finanzierung unterstützen Sie jederzeit gerne mit Rat und Tat.

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