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Energieeffizient sanieren mit staatlicher Förderung

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KfW-Förderung

Durch eine energetische Sanierung können Sie langfristig Energiekosten sparen und den Wert Ihrer Immobilie erhöhen. Planen Sie eine effiziente Wärmedämmung oder eine neue Heizungsanlage für Ihr Eigenheim? Durch zinsgünstige Kredite und Investitionszuschüsse können Sie von staatlichen Förderprogrammen profitieren.

Was ist eine KfW-Förderung?

Die „Kreditanstalt für Wiederaufbau“ fördert bauliche Vorhaben, die sozialen, wirtschaftlichen oder ökologischen Zwecken dienen. Da die energetische Sanierung von Wohngebäuden der Wirtschaft ebenso dienlich ist wie dem Klimaschutz, sind diese Sanierungsmaßnahmen unter bestimmten Bedingungen KfW-förderfähig. Die finanzielle Unterstützung kann sich dabei in Form eines Investitionszuschusses oder eines zinsgünstigen Kredites darstellen – einige Förderprogramme lassen sich auch miteinander kombinieren.

Förderprogramm 430: Investitionszuschuss für energieeffizientes Sanieren

Das Förderprogramm 430 bietet einen Investitionszuschuss für die energetische Sanierung privaten Wohnraums. Je höher die angestrebte Energieeffizienz, desto größer auch die mögliche Fördersumme: Bis zu 30.000 € können pro Wohneinheit beantragt werden. Der Investitionszuschuss darf dabei maximal 30% der förderfähigen Kosten abdecken und muss nicht zurückgezahlt werden. Wer keine vollständige Sanierung zum KfW-Energieeffizienzhaus anstrebt, kann das Förderprogramm auch gezielt für einzelne Sanierungsmaßnahmen (z.B. die Erneuerung bestehender Bauteile wie Fenster und Außentüren) oder Maßnahmenpakete (z.B. der Austausch der Heizungsanlage kombiniert mit dem Einbau einer Lüftungsanlage) nutzen.

Förderprogramm 151/152: Zinsgünstiger Kredit für energieeffizientes Sanieren

Das KfW-Programm 151 unterstützt Sie bei der Sanierung Ihrer Immobilie zum KfW-Energieeffizienzhaus: Dieser Energiestandard ist von der KfW eingeführt worden und zeichnet sich durch eine besonders hohe Effizienz aus. Je Wohneinheit können Sie bis zu 100.000 € in Form eines zinsgünstigen Kredites für die vollständige Sanierung beantragen. Sollen stattdessen lediglich Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenpakete durchgeführt werden, so lassen sich mit dem KfW-Programm 152 bis zu 50.000 € je Wohneinheit beantragen.

Je nach Art und Umfang der Sanierungsmaßnahmen erhalten Sie zusätzlich zum günstigen Effektivzins auch einen Zuschuss zur Kredittilgung.

Modernisierungskredit

Ein Modernisierungskredit dient ausschließlich wertsteigernden Maßnahmen an Ihrer Immobilie und muss dementsprechend verwendet werden. Das können, müssen aber nicht unbedingt energetische Sanierungen sein – auch der Einbau von Diebstahlsicherungen, eine neue Verfliesung der Bäder oder das Verlegen eines neuen Bodenbelages sind förderfähige Modernisierungsmaßnahmen. Maximal 50.000 € können beantragt werden.

Voraussetzung für einige dieser Förderprogramme ist die Beratung durch einen anerkannten Energieeffizienz-Experten; außerdem muss die Beantragung der Förderprogramme vor Aufnahme der Sanierungsarbeiten erfolgen. Wir begleiten Sie sicher und kompetent durch diese Schritte und unterstützen Sie gerne bei der Gestaltung Ihres ganz individuellen Finanzierungs- und Förderplans.

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