Sie möchten eine Immobilie kaufen oder verkaufen? Dann kommen Sie am Grundbuch nicht vorbei. Doch was hat es mit dem Grundbuch eigentlich genau auf sich?
Was ist das Grundbuch – und was steht drin?Â
Das Grundbuch ist ein offizielles Bestandsverzeichnis, das die Besitzverhältnisse von Grund und Boden aufführt. Damit ist es eines der wichtigsten Dokumente im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen.
Das Grundbuch verzeichnet die Größe, Lage und Eigentumsverhältnisse aller Grundstücke des jeweiligen Bezirks – unabhängig davon, ob diese Grundstücke bereits bebaut sind oder nicht. Neben den grundlegenden Informationen zu den Grundstückseigentümern werden also auch Flurnummer und Grundschuld, sowie wesentliche Angaben zu vorliegenden Rechten (wie Wohnrechten) und Lasten (wie Wegerechten) im Grundbuch aufgeführt.
Was ist ein Grundbuchauszug?
Es liegt bereits im Namen: Mit dem Grundbuchauszug ist eine Kopie aus dem öffentlichen Verzeichnis – dem Grundbuch – gemeint. Der Auszug wird immer dann benötigt, wenn ein EigentĂĽmer sein GrundstĂĽck oder seine Immobilie verkaufen, mit einer Hypothek belegen oder beleihen möchte. Käufer beantragen einen Grundbuchauszug, wenn sie im Zuge des Immobilienkaufs einen Kredit bei ihrer Bank aufnehmen möchten.Â
Wie ist ein Grundbuchauszug genau aufgebaut?
- Die Aufschrift des Grundstücks beinhaltet Grundbuchblattnummer, das zuständige Grundbuchamt sowie das Datum der Auszugserstellung.
- Das Bestandsverzeichnis gibt Auskunft ĂĽber die erlaubte Art der Bewirtschaftung und die Zusammensetzung der FlurstĂĽcke.
- Die erste Abteilung weist EigentĂĽmer, VoreigentĂĽmer oder Erbbauberechtigte des GrundstĂĽcks aus.
- Die zweite Abteilung informiert über Lasten und Beschränkungen, wie eventuelle Auflassungsvormerkungen.
- Die dritte Abteilung fĂĽhrt Grundpfandrechte auf, wie Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden.
Welche Ă„nderungen mĂĽssen im Grundbuch vermerkt werden?
In Deutschland gilt fĂĽr alle GrundstĂĽcke der Grundbuchzwang. Sämtliche Veränderungen, die das GrundstĂĽck betreffen, mĂĽssen also im Grundbuch vermerkt werden – beispielsweise neue Eigentumsverhältnisse, ZusammenfĂĽhrungen mehrerer GrundstĂĽcke, Veränderungen an der GrundstĂĽcksaufteilung oder eine neue Gläubigerkonstellation.Â
Wie kann ein Grundbuchauszug beantragt werden?
Soll eine Immobilie oder ein Grundstück den Besitzer wechseln, übernimmt üblicherweise der involvierte Notar die Beantragung des Grundbuchauszugs. Alternativ kann die Grundbucheinsicht schriftlich, persönlich und in einigen Fällen auch online beim entsprechenden Grundbuchamt beantragt werden. Hierzu müssen folgende Dokumente vorgebracht werden:
- Die persönlichen Ausweisdokumente – wie ein Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- Der Grundbuchbezirk und die Blattnummer des betreffenden Grundstücks – unter Umständen kann auch die genaue Adresse des Grundstücks ausreichend für die Antragstellung sein
- Das berechtigte Interesse an der Grundbucheinsicht muss entsprechend 12 GBO (Grundbuchordnung) nachgewiesen werden – hierzu kann beispielsweise ein aufgesetzter Kaufvertrag dienen.
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