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Grundbuch – Was ist das?

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Sie möchten eine Immobilie kaufen oder verkaufen? Dann kommen Sie am Grundbuch nicht vorbei. Doch was hat es mit dem Grundbuch eigentlich genau auf sich? 

Was ist das Grundbuch – und was steht drin? 

Das Grundbuch ist ein offizielles Bestandsverzeichnis, das die Besitzverhältnisse von Grund und Boden auffĂĽhrt. Damit ist es eines der wichtigsten Dokumente im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen.  

Das Grundbuch verzeichnet die Größe, Lage und Eigentumsverhältnisse aller GrundstĂĽcke des jeweiligen Bezirks – unabhängig davon, ob diese GrundstĂĽcke bereits bebaut sind oder nicht. Neben den grundlegenden Informationen zu den GrundstĂĽckseigentĂĽmern werden also auch Flurnummer und Grundschuld, sowie wesentliche Angaben zu vorliegenden Rechten (wie Wohnrechten) und Lasten (wie Wegerechten) im Grundbuch  aufgefĂĽhrt.  

Was ist ein Grundbuchauszug? 

Es liegt bereits im Namen: Mit dem Grundbuchauszug ist eine Kopie aus dem öffentlichen Verzeichnis – dem Grundbuch – gemeint. Der Auszug wird immer dann benötigt, wenn ein Eigentümer sein Grundstück oder seine Immobilie verkaufen, mit einer Hypothek belegen oder beleihen möchte. Käufer beantragen einen Grundbuchauszug, wenn sie im Zuge des Immobilienkaufs einen Kredit bei ihrer Bank aufnehmen möchten. 

Wie ist ein Grundbuchauszug genau aufgebaut? 

  • Die Aufschrift des GrundstĂĽcks beinhaltet Grundbuchblattnummer, das zuständige Grundbuchamt sowie das Datum der Auszugserstellung. 
  • Das Bestandsverzeichnis gibt Auskunft ĂĽber die erlaubte Art der Bewirtschaftung und die Zusammensetzung der FlurstĂĽcke. 
  • Die erste Abteilung weist EigentĂĽmer, VoreigentĂĽmer oder Erbbauberechtigte des GrundstĂĽcks aus. 
  • Die zweite Abteilung informiert ĂĽber Lasten und Beschränkungen, wie eventuelle Auflassungsvormerkungen. 
  • Die dritte Abteilung fĂĽhrt Grundpfandrechte auf, wie Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden. 

Welche Ă„nderungen mĂĽssen im Grundbuch vermerkt werden? 

In Deutschland gilt für alle Grundstücke der Grundbuchzwang. Sämtliche Veränderungen, die das Grundstück betreffen, müssen also im Grundbuch vermerkt werden – beispielsweise neue Eigentumsverhältnisse, Zusammenführungen mehrerer Grundstücke, Veränderungen an der Grundstücksaufteilung oder eine neue Gläubigerkonstellation. 

Wie kann ein Grundbuchauszug beantragt werden? 

Soll eine Immobilie oder ein GrundstĂĽck den Besitzer wechseln, ĂĽbernimmt ĂĽblicherweise der involvierte Notar die Beantragung des Grundbuchauszugs. Alternativ kann die Grundbucheinsicht schriftlich, persönlich und in einigen Fällen auch online beim entsprechenden Grundbuchamt beantragt werden. Hierzu mĂĽssen folgende Dokumente vorgebracht werden: 

  • Die persönlichen Ausweisdokumente – wie ein Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung 
  • Der Grundbuchbezirk und die Blattnummer des betreffenden GrundstĂĽcks – unter Umständen kann auch die genaue Adresse des GrundstĂĽcks ausreichend fĂĽr die Antragstellung sein 
  • Das berechtigte Interesse an der Grundbucheinsicht muss entsprechend 12 GBO (Grundbuchordnung) nachgewiesen werden – hierzu kann beispielsweise ein aufgesetzter Kaufvertrag dienen. 

Sie haben weitere Fragen? Wir beraten Sie gerne umfassend zu Ihrem Immobilienvorhaben – vereinbaren Sie einfach einen Termin!  

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